AGB

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zum Online-Service BENY repricing
(BENY GmbH, Winkelstr. 12, D-78056 VS-Schwenningen) 

BENY Repricing ist ein strategisches Repricing Tool zur automatisierten Preisoptimierung für Onlineshops auf allen globalen online-Marktplätzen und Preisvergleichsportalen. BENY bietet die Nutzung ihres dynamischen Repricing-Programms in webbasierter Form gewerblichen Nutzern an. BENY stellt diesen Service zu den hier wiedergegebenen allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bereit. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten auch dann nicht, wenn ihnen BENY im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat. Mit dem Zustandekommen des Vertrages und die Nutzung des dynamischen Repricing erkennen Sie als Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BENY an. 

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher aufmerksam durch, bevor Sie das dynamische Repricing benutzen. 

1. Elektronische Kommunikation 

Die Kommunikation erfolgt beiderseits elektronisch. Sie sind damit einverstanden, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen, News, Rechnungen und jegliche andere Kommunikation als E-Mail zu erhalten und kommunizieren auch Ihrerseits über E-Mails mit BENY. 

2. Urheberrecht und Datenbankrechte 

Der gesamte Inhalt der Repricing-Funktionalität ist Eigentum von BENY und ist durch deutsches wie auch internationales Urheberrecht und Datenbankrecht geschützt. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BENY nicht Teile des Repricing-Programms extrahieren und/oder wiederverwenden. Insbesondere dürfen Sie ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BENY keine Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile der Repricing-Funktionalität zur Wiederverwendung zu extrahieren. 

3. Lizenz und Zugang 

Unter der Voraussetzung der Einhaltung dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie der Bezahlung anfallender Gebühren gewährt Ihnen BENY eine beschränkte, einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff und die Nutzung des Repricing-Programms. Diese Lizenz beinhaltet nicht den Weiterverkauf für die kommerzielle Nutzung des Service-Programms oder seiner Inhalte, ein Herunterladen oder Kopieren zu Gunsten eines anderen Händlers oder die Nutzung von Data Mining, Robots oder ähnlichen Datenerfassungs- und Extraktionsprogrammen. 

Sie dürfen den BENY-Service nicht missbräuchlich verwenden. Eine Verwendung ist nur im gesetzlich erlaubten Rahmen gestattet. Die durch BENY gewährten Nutzungsrechte erlöschen, wenn Sie die Nutzungsbedingungen nicht einhalten. 

4. Vertragsannahme und Nutzungsbeginn 

  • a)  Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienste/Dienstleistungen auf unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.
  • b)  Die Vertragsannahme kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich durch Unterschrift auf unserem Service-Level-Agreement erfolgen.
  • c)  Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen.

Stand: 01.04.2022 

d) Nutzungsbeginn sowie die Bereitstellung des Zugangs ist direkt nach Eingang der berechneten ersten Zahlung zur Lizenz, den Zahlungen zu den jeweilig gewünschten Vertriebskanälen nebst Einrichtungsgebühr. 

5. Kündigung 

  • a)  Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
  • b)  Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen
    uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Post oder E-Mail).
  • c)  Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
  • d)  Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
  • e)  Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser
    Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein
    oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • f)  Rückerstattungen und Gutschriften auf Grund von Ausfall eines Portals sind ausgeschlossen.
    BENY verpflichtet sich eine Alternative zum ausgefallenen Portal zu liefern und in die bestehende Lizenz zu integrieren. Dies gilt sobald ein oder mehrere vom Kunden gebuchte/s Portal/e über einen längeren Zeitraum von über 2 Wochen ausfallen sollte/n. Sobald der Ausfall behoben wurde, wird wieder das/die im Vertrag vereinbarte/n Portal/e eingestellt und die Ventillösung aus der Lizenz gelöscht. Es sei denn, der Kunde möchte diese/s Behalten und kostenpflichtig im Rahmen seiner Lizenz weiternutzen.

6. Verfügbarkeit 

a) BENY bemüht sich, folgende Verfügbarkeit des Reprice Robots für Sie zu erreichen: 24 Stunden – 7 Tage/Woche. 

  • b)  Je nach Leistungspaket (siehe Punkt II) wird eine Aktualität der Preise von 24 Stunden angestrebt.
  • c)  Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten BENY nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten, also Zeiten, in denen das Gesamtsystem nicht zur Verfügung steht, sind:
  • –  mit Ihnen abgestimmt Wartungs- oder sonstige Leistungen, durch die ein Zugriff auf die Anwendungssoftware nicht möglich ist;
  • –  Störungen verursacht durch Komponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs von BENY (Portale und Marktplätze)
  • –  Missbrauch der Software durch Sie
  • –  unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, die insbesondere durch nicht
    vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc. entstehen;
  • –  Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit der BENY die üblichen
    Schutzmaßnahmen getroffen hat;
  • –  Ausfallzeiten aufgrund von Vorgaben von Ihnen, aufgrund von Nichtverfügbarkeiten Ihrer
    Ausstattung oder aufgrund anderer durch Sie verursachte Unterbrechungen (z.B.
    unterbleibende Mitwirkungsleistungen);
  • –  Ausfallzeitverlängerungen, die aufgrund einer Blockierung des Konsolen- bzw. Remote-
    Zugangs durch Sie verursacht wurden;
  • –  Ausfallzeiten aufgrund von Software-Fehlern in Ihren Anwendungen oder aufgrund von
    durch Ihre Anwendungen oder Daten ausgelösten Fehlern in der System- und System-
    nahen Software;
  • –  Ausfallzeiten, die durch Dritte (d.h. nicht BENY zurechenbare Personen) verursacht

werden. 

Stand: 01.04.2022 

d) BENY strebt eine Mindestverfügbarkeit von 95,0 % an. 7. Erfüllung 

  • a)  Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, uns dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.
  • b)  Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.
  1. Verhalten und Rücksichtnahme 
    • a)  Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten.
    • b)  Der Kunde hat bei Teilnahme an unseren Programmen und Dienstleistungen den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber uns und den anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb unserer Programme und Dienstleistungen jedoch beeinträchtigt, werden wir den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall sind wir sodann berechtigt, den Kunden von unseren Programmen und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.
  1. Gebühren und Zahlungsbedingungen

Die zum Vertragsbeginn fälligen Gebühren entrichten Sie gegen Rechnungserteilung durch Überweisung. Die Folgegebühren entrichten Sie ebenfalls per Überweisung, Dauerauftrag oder BENY wird mit der von Ihnen zu erteilenden Lastschriftermächtigung einziehen. BENY ist berechtigt, den Zahldienst PayPal auf eigene Kosten in Anspruch zu nehmen. BENY erteilt an Sie die Rechnung über die Lizenzgebühr vor Fälligkeit. Fällig sind die monatlichen Gebühren jeweils zu Beginn des Nutzungsmonats und die halbjährlichen Gebühren vor Beginn des Nutzungshalbjahres und die jährliche Gebühr jeweils eine Woche vor Beginn des Nutzungsjahres. 

10. Preise und Leistungserbringung 

  • a)  Sämtliche Preisangaben von uns sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • b)  Unsere Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.
  • c)  Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit uns vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

11. Verzug 

  • a)  Ist der Kunde mit einer Lizenzgebühr in Verzug, fallen für jede Mahnung € 5,00 Mahngebühren an. Leistet der Kunde auch auf die zweite Mahnung innerhalb der gesetzten Frist die geschuldete Lizenzgebühr nicht, sind wir berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
  • b)  Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

Stand: 01.04.2022 

c) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. 

12. Haftung 

BENY haftet nicht für Schäden, die nur durch leicht fahrlässige Pflichtverletzungen verursacht werden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet BENY nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn Sie regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherungen durchgeführt und dadurch sichergestellt haben, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 

13. Widerrufsrecht 

Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei fernmündlich mit Unternehmern eingegangenen Verträgen. 

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen. 

15. Salvatorische Klausel 

Falls eine Regelung in diesen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht. Es gilt vielmehr eine Regelung, die im gesetzlich zulässigen Rahmen der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.